Erwägungsgrund 3 32017D2457
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 wird Ägypten vorbehaltlich des Abschlusses einer völkerrechtlichen Übereinkunft über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union, in der die Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung Ägyptens an der Partnerschaft festgelegt sind, zu einem teilnehmenden Land der PRIMA.