Beschluss (EU) 2017/2458 des Rates vom 18. Dezember 2017 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Haschemitische Königreich Jordanien (im Folgenden „Jordanien“) äußerte den Wunsch, sich als teilnehmendes Land gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten und den mit Horizont 2020 — Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) assoziierten Drittländern, die bereits an der PRIMA teilnehmen, an der PRIMA zu beteiligen.
Erwägungsgrund 2 32017D2458
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