Erwägungsgrund 4 32017D2458
Entsprechend dem Beschluss (EU) 2017/2211des Rates wurde das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden das „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses am 10. November 2017 unterzeichnet.