Art. 2 32018D0008BESCHLUSS (EU) 2018/8 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2018.
Art. 2 32018D0508BESCHLUSS (EU) 2018/508 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Vorauszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2018.
Art. 2 32017D0342BESCHLUSS (EU) 2017/342 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2017.
Art. 2 32017D0343BESCHLUSS (EU) 2017/343 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Vorauszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2017.
Art. 2 32016D2353BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/2353 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2017.
Art. 2 32018D2076BESCHLUSS (EU, Euratom) 2018/2076 DES RATES vom 20. Dezember 2018 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2019.