Erwägungsgrund 2 32016D0228
Ab dem 1. Januar 2016 kann der Rat auf Vorschlag der Kommission innerhalb von 24 Stunden nach Festlegung des Abwicklungskonzepts mit einfacher Mehrheit Einwände erheben oder aber eine erhebliche Änderung des Betrags des Fonds, der im Abwicklungskonzept des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung vorgesehen ist, billigen oder Einwände dagegen erheben.