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Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regierung der Nordwest-Territorien alle Anforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 erfüllt und dass die Regierung der Nordwest-Territorien in die Liste der anerkannten Stellen aufgenommen werden sollte —
Die Kommission hat anhand der eingereichten Nachweisdokumente geprüft, ob die Regierung der Nordwest-Territorien die Anforderungen für die Anerkennung als…
Die Regierung der Nordwest-Territorien wird als anerkannte Stelle für die Zwecke von Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 anerkannt.
Die Europäische Kommission hat am 22. November 2016 einen Antrag der Regierung der Nordwest-Territorien erhalten, in dem um deren Anerkennung als anerkannte…
In Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 sind die Anforderungen aufgelistet, die Stellen erfüllen müssen, damit sie in die Liste der anerkannten…
Die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erfüllten die erforderlichen Bedingungen und Anforderungen gemäß den Artikeln 3 und 4 der…
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 293/2012 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.