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Die Europäische Kommission hat am 22. November 2016 einen Antrag der Regierung der Nordwest-Territorien erhalten, in dem um deren Anerkennung als anerkannte Stelle für die Zwecke von Artikel 3 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 ersucht wird. Die gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 erforderlichen Nachweisdokumente lagen dem Antrag bei.
Die Kommission hat anhand der eingereichten Nachweisdokumente geprüft, ob die Regierung der Nordwest-Territorien die Anforderungen für die Anerkennung als…
Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regierung der Nordwest-Territorien alle Anforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungsverordnung…
Die Regierung der Nordwest-Territorien wird als anerkannte Stelle für die Zwecke von Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 anerkannt.
In Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 sind die Anforderungen aufgelistet, die Stellen erfüllen müssen, damit sie in die Liste der anerkannten…
Die betroffenen Mitgliedstaaten stellen gemeinsam die im Anhang dieser Verordnung festgelegten Informationen bereit, um die Erfüllung der Anforderungen des…
Dieser Antrag wurde gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 von dem betreffenden Mitgliedstaat bewertet, und der Bewertungsbericht wurde an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.