Art. 8 32019D0767BESCHLUSS (EU) 2019/767 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2018 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.36511 (2014/C) (ex 2013/NN) — Abgabenermäßigungen für große Energieverbraucher (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4975) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Einzelbeihilfen, die auf der Grundlage der in Artikel 7 genannten Regelung gewährt werden, stellen keine Beihilfen dar, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung…
Art. 2 32015D0314BESCHLUSS (EU) 2015/314 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.35550 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) Spaniens Regelung für die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7280) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Einzelbeihilfen, die aufgrund der in Artikel 1 genannten Regelung gewährt werden, stellen keine Beihilfen dar, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung die…
Art. 2 32019D0056BESCHLUSS (EU) 2019/56 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2018 über die staatliche Beihilfe SA.34045 (2013/C) (ex 2012/NN) Deutschlands für Bandlastverbraucher nach Paragraf 19 StromNEV (Bekannt gegegben unter Aktenzeichen C(2018) 3166) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Einzelbeihilfen, die aufgrund der in Artikel 1 genannten Regelung gewährt werden, stellen keine Beihilfen dar, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung die…
Art. 2 32016D2391BESCHLUSS (EU) 2016/2391 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.29769 (2013/C) (ex 2013/NN) Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4046) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Einzelbeihilfen, die auf der Grundlage der in Artikel 1 genannten Regelung gewährt werden, stellen keine Beihilfen dar, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung…
Art. 2 32021D2034BESCHLUSS (EU) 2021/2034 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2021 über die staatliche Beihilfe SA.28599 (C 23/2010) (ex NN 36/2010, ex CP 163/2009), die Spanien für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten (mit Ausnahme von Kastilien-La Mancha) gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4048) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Einzelbeihilfen, die auf der Grundlage der in Artikel 1 genannten Regelung gewährt werden, stellen keine Beihilfen dar, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung…