Erwägungsgrund 5 32017D0344
Um die zur Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte der Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2017 gelten —
Um die zur Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte der Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2017 gelten —