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Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 906 150 960 EUR aus Artikel 1 wird auf die bis zu den Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen in den Jahren 2017 bis 2020 verbleibenden Spielräume folgender Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens angerechnet: a) 2017: i) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum — natürliche Ressourcen): 575 000 000 EUR; ii) Rubrik 5 (Verwaltung): 507 268 804 EUR; b) 2018: Rubrik 5 (Verwaltung): 318 000 000 EUR; c) 2019: Rubrik 5 (Verwaltung): 253 882 156 EUR; d) 2020: Rubrik 5 (Verwaltung): 252 000 000 EUR.
Die Summe der gemäß den Absätzen 1 und 2 bereitgestellten Mittel darf für den Zeitraum 2024 bis 2027 50 000 000 000 EUR nicht überschreiten.
Die Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 240,1 Mio. EUR gemäß Artikel 1 werden in vollem Umfang gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für…
Der in Artikel 1 genannte Gesamtbetrag von 714 558 138 EUR wird gegen den Spielraum im Rahmen der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 5 (Verwaltung) des…
Der in Artikel 1 genannte Gesamtbetrag von 481 572 239 EUR wird gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen der folgenden…
2019 werden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 99 573 877 EUR zu Preisen von 2011 aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen im Rahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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