Beschluss (EU) 2017/388 der Kommission vom 6. März 2017 zur Bestätigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Damit sich das Vereinigte Königreich ab dem 1. Mai 2017, wenn die Verordnung (EU) 2016/794 anwendbar wird, weiterhin an Europol beteiligen kann, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten —
Erwägungsgrund 4 32017D0388
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