Erwägungsgrund 1 32017D0004
Der Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) hat ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) eingeführt. Neben dem dritten Programm zum Ankauf von gedeckten Schuldverschreibungen, dem Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities und dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten ist das CSPP Teil des erweiterten Programms zum Ankauf von Wertpapieren (APP). Ziel des APP ist es, die Transmission der Geldpolitik weiter zu verbessern, die Kreditversorgung der Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet zu erleichtern, die Finanzierungsbedingungen für private Haushalte und Unternehmen zu lockern und dazu beizutragen, dass sich die Inflationsraten, entsprechend dem vorrangigen Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB), die Preisstabilität zu gewährleisten, mittelfristig wieder einem Niveau von unter, aber nahe 2 % annähern.