Beschluss (EU) 2017/103 der Europäischen Zentralbank vom 11. Januar 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2017/4)
Aus diesem Grund sollte der Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32017D0004
Erwägungsgrund 7 32017D0004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen