Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ist das Direktorium der Auffassung, dass der von einem oder mehreren Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, beantragte Umfang der Münzausgabe zu ändern ist, so sollte das Direktorium dem EZB-Rat einen die notwendigen Änderungen begründenden Vorschlag übermitteln. Der EZB-Rat sollte für die Verabschiedung eines Beschlusses zuständig bleiben.
Der EZB-Rat ist der Auffassung, dass die Befugnis, Beschlüsse zu den von den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, jährlichen und auf Ad-hoc-Basis…
Gemäß Artikel 2 Absatz 9 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (ECB/2015/43) wird die Befugnis, Beschlüsse zu den von den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist,…
Nach Artikel 128 Absatz 2 AEUV haben die Mitgliedstaaten das Recht zur Ausgabe von Euro-Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die…
Um die Voraussetzungen für die Einrichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu schaffen, werden der EZB mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates…
Der EZB-Rat sollte die Vertreter teilnehmender Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, jedes Mal einladen, wenn er erwägt, Einwände gegen einen…
Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 46.1 erster Gedankenstrich der Satzung werden Stellungnahmen der EZB vom EZB-Rat verabschiedet.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.