Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 3 Absatz 8 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) übermittelt das Direktorium, wenn es der Auffassung ist, dass der von einem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets beantragte zusätzliche Umfang der Münzausgabe einer Änderung bedarf, dem EZB-Rat einen die notwendigen Änderungen begründenden Vorschlag, woraufhin dieser im Hinblick auf den Antrag auf Ad-hoc-Genehmigung einen Einzelbeschluss erlässt.
Der EZB-Rat ist der Auffassung, dass die Befugnis, Beschlüsse zu den von den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, jährlichen und auf Ad-hoc-Basis…
Ist das Direktorium der Auffassung, dass der von einem oder mehreren Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, beantragte Umfang der Münzausgabe zu ändern…
Nach Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/43) hat ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets die EZB zu…
Nach Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/43) muss ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets die EZB…
Gemäß Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) müssen die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, die EZB benachrichtigen, wenn es…
Gemäß Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) müssen die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, die EZB benachrichtigen, wenn es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.