Erwägungsgrund 1 32017D0418
Die Union und die Regierung der Cookinseln haben ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei (im Folgenden „Abkommen“) mit einer Laufzeit von fünf Jahren, das stillschweigend verlängert wird, sowie ein Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) ausgehandelt, das Unionsschiffen Fangmöglichkeiten in den Gewässern einräumt, die in Fischereifragen der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der Cookinseln unterliegen.