Erwägungsgrund 2 32017D0418
Das Abkommen und das Protokoll wurden im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/776 unterzeichnet und sind ab dem 14. Oktober 2016 vorläufig anwendbar.
Das Abkommen und das Protokoll wurden im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/776 unterzeichnet und sind ab dem 14. Oktober 2016 vorläufig anwendbar.