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Die Union ist keine Vertragspartei der betreffenden VN-Übereinkommen. Sie hat Beobachterstatus in der Suchtstoffkommission, in der aktuell zwölf EU-Mitgliedstaaten stimmberechtigte Mitglieder sind. Es ist daher erforderlich, dass die Mitgliedstaaten den Standpunkt der Union bezüglich der Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Übereinkommens über Suchtstoffe und des Übereinkommens über psychotrope Stoffe vertreten.
Der Standpunkt, den die Mitgliedstaaten in der Suchtstoffkommission auf deren 60. Tagung vom 13. bis 17. März 2017, wenn dieses Gremium Entscheidungen über die…
Der Standpunkt, den die Mitgliedstaaten auf der nächsten Tagung der Suchtstoffkommission im Namen der Union vertreten sollen, betrifft nur die Aufnahme von…
Die Union ist nicht Vertragspartei der Pariser Vereinbarung. Daher muss der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den im Namen der Union zu vertretenden…
Obwohl die Union kein Mitglied der ICAO ist, hat sie Beobachterstatus, der es der Kommission erlaubt, an bestimmten Diskussionen in den einschlägigen…
Daher sollten die Mitgliedstaaten den Standpunkt vertreten, dass U-47700 in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgenommen werden sollte.
Da die Union nur den Status eines Beobachters in der UNECE-WP.7 und in den Fachgruppen für Standardisierung hat, ist es die Aufgabe der an der UNECE-WP.7…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.