Beschluss (EU) 2017/47 des Rates vom 8. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich eines späteren Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 6 32017D0047
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