Erwägungsgrund 5 32017D0471
Das System der gegenseitigen Anerkennung von Ersatzursprungszeugnissen nach Formblatt A seitens der Union, Norwegens und der Schweiz sollte im Rahmen des überarbeiteten Briefwechsels beibehalten und unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Türkei angewendet werden, damit der Handel zwischen der Union, Norwegen, der Schweiz und der Türkei erleichtert wird.