Erwägungsgrund 7 32017D0047BESCHLUSS (EU) 2017/47 DES RATES vom 8. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Gemäß Artikel 19 Absatz 4 des Abkommens sollte das Abkommen mit Ausnahme seines Artikel 5 ab dem Tag nach seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 8 32018D0398BESCHLUSS (EU) 2018/398 DES RATES vom 12. Juni 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Gemäß Artikel 19 Absatz 4 des Abkommens sollte das Abkommen mit Ausnahme von Artikel 5 ab dem Tag nach seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet werden —
Art. 3 32017D0479Das Abkommen wird mit Ausnahme von Artikel 5 gemäß Artikel 19 Absatz 4 bis zum Abschluss der für seinen Abschluss notwendigen Verfahren ab dem ersten Tag nach…
Art. 3 32018D0398BESCHLUSS (EU) 2018/398 DES RATES vom 12. Juni 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Das Abkommen mit Ausnahme von Artikel 5 gemäß Artikel 19 Absatz 4 ab dem Tag nach seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für sein Inkrafttreten…
Art. 3 32017D0047BESCHLUSS (EU) 2017/47 DES RATES vom 8. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Das Abkommen wird, mit Ausnahme von Artikel 5, gemäß seinem Artikel 19 Absatz 4 ab dem Tag nach seiner Unterzeichnung bis zum Abschluss der für seinen Abschluss…
Art. 3 32014D0733BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Das Abkommen wird gemäß Artikel 17 des Abkommens ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren…