Art. 2 32025D0519BESCHLUSS (EU) 2025/519 DER KOMMISSION vom 5. März 2025 über das Verfahren für die Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Schiphol auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1355) Nur der niederländische Text ist verbindlich
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Art. 2 32017D0097BESCHLUSS (EU) 2017/97 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.40168-2015/C (ex SA.33584-2013/C (ex 2011/NN)) der Niederlande in Bezug auf den Profifußballverein Willem II Tilburg (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4061) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Art. 2 32025D2402BESCHLUSS (EU) 2025/2402 DER KOMMISSION vom 28. November 2024 zu Steuervorbescheiden SA.38374 (2014/C) (ex 2014/NN) (ex 2014/CP) — Niederlande — mutmaßliche Beihilfe für Starbucks (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8566) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Art. 2 32023D0179BESCHLUSS (EU) 2023/179 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von den Niederlanden vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 9238) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Art. 2 32016D2078BESCHLUSS (EU) 2016/2078 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2016 über die Maßnahmen SA.41617-2015/C (ex SA.33584-2013/C (ex 2011/NN)), der Niederlande in Bezug auf den Profifußballverein NEC in Nimwegen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4048) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.