Erwägungsgrund 2 32025D0519
Mit Schreiben vom 27. September 2024 baten die Kommissionsdienststellen die niederländischen Behörden um weitere Spezifikationen zu den mitgeteilten Höchstgrenzen für Flugbewegungen und um weitere Klarstellungen, damit sie das Verfahren zur Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Schiphol überprüfen und die Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen mit der Verordnung bewerten können.