Art. 2 32017D0097BESCHLUSS (EU) 2017/97 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.40168-2015/C (ex SA.33584-2013/C (ex 2011/NN)) der Niederlande in Bezug auf den Profifußballverein Willem II Tilburg (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4061) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Art. 2 32025D0519BESCHLUSS (EU) 2025/519 DER KOMMISSION vom 5. März 2025 über das Verfahren für die Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Schiphol auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1355) Nur der niederländische Text ist verbindlich
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Art. 2 32020D1236BESCHLUSS (EU) 2020/1236 DER KOMMISSION vom 25. August 2020 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5745) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Art. 2 32016D1849BESCHLUSS (EU) 2016/1849 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2016 über die Maßnahme SA.41613 — 2015/C (ex SA.33584 — 2013/C (ex 2011/NN)) der Niederlande in Bezug auf den Profifußballverein PSV Eindhoven (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4093) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Art. 2 32021D1360BESCHLUSS (EU) 2021/1360 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.