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Anhang III Anlage II des Beschlusses Nr. 2/2000 wird wie folgt geändert: 1. Folgender Eintrag wird eingefügt: „HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex 2914 — Diacetonalkohol — Methylisobutylketon — Mesityloxid · Herstellen aus Aceton Herstellen im Rahmen einer chemischen Reaktion · 2. Der Eintrag zur HS-Position 2915 erhält folgende Fassung: „HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 2915 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate mit Ausnahme von: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position. Jedoch darf der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Positionen 2915 und 2916 20 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreiten Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet — Essigsäureanhydrid, Ethyl- und n-Butylacetat, Isopropyl- und Methylamylacetat, Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, ihre Salze und Ester · Herstellen aus Vormaterialien jeder Position. Jedoch darf der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 2916 20 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreiten Herstellen im Rahmen einer chemischen Reaktion · a) Auflösen in Wasser oder anderen Lösungsmitteln; b) Entzug von Lösungsmitteln einschließlich des Lösungsmittels Wasser oder c) Zugabe oder Entzug von Wasser durch Kristallisierung.“ a) Auflösen in Wasser oder anderen Lösungsmitteln; b) Entzug von Lösungsmitteln einschließlich des Lösungsmittels Wasser; oder c) Zugabe oder Entzug von Wasser durch Kristallisierung.“
In Anhang III Anlage II des Beschlusses Nr. 2/2000 erhalten die Einträge für die HS-Positionen 2914 und 2915 folgende Fassung: „HS-Position Warenbezeichnung Be-…
ANHANG II(a) ERGÄNZUNG DER LISTE DER BE- ODER VERARBEITUNGEN, DIE AN VORMATERIALIEN OHNE URSPRUNGSEIGENSCHAFT VORGENOMMEN WERDEN MÜSSEN, UM DER HERGESTELLTEN…
Die diesem Anhang beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Anhangs. Anlage 1 Einleitende Bemerkungen zur Liste in Anlage 2 Bemerkung 1: In der Liste sind für…
„ANHANG II(a) ERGÄNZUNG DER LISTE DER BE- ODER VERARBEITUNGEN, DIE AN VORMATERIALIEN OHNE URSPRUNGSEIGENSCHAFT VORGENOMMEN WERDEN MÜSSEN, UM DER HERGESTELLTEN…
Die Tabelle in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird wie folgt geändert: (1) Folgende Einträge werden angefügt: Übergangsregelungen Eintrag Nr.…
Nicht alle in der Liste aufgeführten Waren fallen unter dieses Abkommen. Es ist daher erforderlich, die anderen Teile dieses Abkommens zu konsultieren.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.