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Anhang III Anlage V des Beschlusses Nr. 2/2000 erhält folgende Fassung: „Anlage V FRIST FÜR DIE ANNAHME EINER NACH ARTIKEL 17 ABSATZ 3 DES ANHANGS III NACHTRÄGLICH AUSGESTELLTEN WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND FÜR DIE VORLAGE EINER ERKLÄRUNG AUF DER RECHNUNG NACH ARTIKEL 20 ABSATZ 6 DES ANHANGS III (1) Für Einfuhren in die Europäische Union: Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren, auf die sich die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bezieht, eingeführt werden. Für in Anlage II aufgeführte Waren der HS-Position ex 2914 und 2915, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 in die Europäische Union eingeführt wurden, beträgt die Frist drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren, auf die sich die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bezieht, eingeführt werden. (2) Für Einfuhren nach Mexiko: Die Frist beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren, auf die sich die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bezieht, eingeführt werden. “.
Die Mitgliedstaaten können Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, Wiederausfuhrbescheinigungen, Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen in der Form…
In Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000/EG wird folgende Anlage hinzugefügt: „Anlage VI FÜRSTENTUM ANDORRA UND REPUBLIK SAN MARINO (1) Solange die Zollunion…
Daher sollte in Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 eine Anlage VI hinzugefügt werden, damit diese Erzeugnisse bei der Einfuhr nach Mexiko in gleicher Weise…
Die Gemeinsame Erklärung V zum Beschluss Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko , der mit dem am 8. Dezember 1997 in Brüssel unterzeichneten Abkommen über…
Die Gemeinsame Erklärung V zum Beschluss Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko sieht vor, dass der mit dem Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss…
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-MEXIKO Nr. …/2009 vom betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.