Beschluss (EU) 2017/594 des Rates vom 21. März 2017 über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens
Im Rahmen der Verhandlungen wurde zwischen den Parteien vereinbart, eine Bereinigung durchzuführen und eine obsolete technische Bestimmung, die im Jahr 1998 ausgelaufen ist sowie den entsprechenden Anhang, welcher sich auf diese Bestimmung bezieht, zu streichen.
Erwägungsgrund 2 32017D0594
Erwägungsgrund 2 32017D0594Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen