Erwägungsgrund 3 32017D0666
Am 12. Dezember 2016 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die Nukleartests und den mehrfachen Abschuss von ballistischen Flugkörpern durch die DVRK im Jahr 2016 auf das Schärfste verurteilt und ausgeführt hat, dass sie eine ernsthafte Bedrohung für den Frieden und die Sicherheit weltweit darstellen und die globalen Regelungen über Nichtverbreitung und Abrüstung unterlaufen, die die Union seit Jahrzehnten nachdrücklich unterstützt.