Erwägungsgrund 6 32017D0666
Der Rat hat sich darauf geeinigt, die Erbringung bestimmter Dienstleistungen an Personen oder Einrichtungen in der DVRK zu verbieten. Dieses Verbot bezieht sich auf Computer- und verwandte Dienstleistungen, auf Dienstleistungen im Bereich Bergbau, auf Dienstleistungen im Bereich Fertigung in der chemischen, der Bergbau- und der Raffinerieindustrie sowie auf andere Bereiche, die mit einem Verbot von Investitionen aus der EU belegt sind.