Beschluss (EU) 2017/674 des Rates vom 3. April 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Die Union hat das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (im Folgenden „Rotterdamer Übereinkommen“) durch den Beschluss 2006/730/EG des Rates genehmigt. Das Rotterdamer Übereinkommen trat am 24. Februar 2004 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32017D0674
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