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Die Rechtsverbindlichkeit eines Instruments, oder von Teilen davon, und nicht seine formale Bezeichnung ist ausschlaggebend für seine Einstufung als zwischenstaatliches Abkommen oder — bei fehlender Rechtsverbindlichkeit — als nicht verbindliches Instrument im Sinne dieses Beschlusses.
„nicht verbindliches Instrument“ eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern, die rechtlich nicht…
Die Mitgliedstaaten bauen nicht nur durch den Abschluss zwischenstaatlicher Abkommen Beziehungen zu Drittländern auf, sondern auch in Form von nicht…
Dieser Beschluss sollte für zwischenstaatliche Abkommen gelten. Zwischenstaatliche Abkommen bringen insbesondere über ihren Inhalt und unabhängig von ihrer…
Wird in dem nicht verbindlichen Instrument oder der Änderung eines nicht verbindlichen Instruments ausdrücklich auf andere Texte Bezug genommen, kann der…
Für zwischenstaatliche Abkommen und nicht bindende Instrumente, die der Kommission in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage anderer Rechtsakte der Union…
Dieser Beschluss sollte keine Verpflichtungen in Bezug auf Vereinbarungen zwischen Unternehmen begründen. Den Mitgliedstaaten sollte es jedoch freistehen, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.