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Dieser Beschluss sollte keine Verpflichtungen in Bezug auf Vereinbarungen zwischen Unternehmen begründen. Den Mitgliedstaaten sollte es jedoch freistehen, der Kommission freiwillig solche Vereinbarungen mitzuteilen, auf die in zwischenstaatlichen Abkommen oder nicht verbindlichen Instrumenten ausdrücklich verwiesen wird.
Die in Absatz 1 genannten Vereinbarungen dürfen für die Union und ihre Mitgliedstaaten keine rechtlichen Verpflichtungen mit sich bringen und die…
Dieser Beschluss sollte für zwischenstaatliche Abkommen gelten. Zwischenstaatliche Abkommen bringen insbesondere über ihren Inhalt und unabhängig von ihrer…
Für zwischenstaatliche Abkommen und nicht bindende Instrumente, die der Kommission in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage anderer Rechtsakte der Union…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, im Verordnungswege die Bestimmungen von Artikel 81 Absatz 1 des Vertrages für nicht anwendbar zu erklären auf bestimmte…
Die Pflicht zur Notifizierung bei der Kommission gemäß den Absätzen 2, 3 und 5 gilt nicht für Vereinbarungen zwischen Unternehmen. Hat ein Mitgliedstaat…
Wenn die Mitgliedstaaten die Kommission ihre Absicht mitteilen, Verhandlungen mit einem Drittstaat aufzunehmen, sollten sie der Kommission nur Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.