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Die Kommission sollte die ihr übermittelten Informationen über zwischenstaatliche Abkommen allen übrigen Mitgliedstaaten in gesicherter elektronischer Form zur Verfügung stellen, um die Koordination und Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und so deren Verhandlungsposition gegenüber Drittländern zu stärken. Die Kommission sollte dem Ersuchen der Mitgliedstaaten nachkommen, die ihr übermittelten Informationen vertraulich zu behandeln. Ersuchen um vertrauliche Behandlung sollten jedoch den Zugang der Kommission zu vertraulichen Informationen nicht einschränken, da die Kommission für ihre Prüfungen umfassende Informationen benötigt. Die Kommission sollte dafür verantwortlich sein sicherzustellen, dass die Geheimhaltungsklausel zur Anwendung kommt. Ersuchen um Vertraulichkeit lassen das Recht auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen mit den erforderlichen Maßnahmen dafür, dass nach dem Unionsrecht bei ihnen eingegangene Informationen, deren…
Durch Ersuchen um Wahrung der Vertraulichkeit nach dem vorliegenden Artikel wird der Zugang der Kommission zu vertraulichen Informationen nicht eingeschränkt.…
Um sicherzustellen, dass Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die der Kommission übermittelt werden, im Einklang mit Artikel 339 AEUV…
Alle Mitgliedstaaten sollten über Mitteilungen, die die Kommission zu geplanten oder ausgehandelten Abkommen erhalten hat, und über alle begründeten…
Folgender Artikel wird eingefügt: Vertraulichkeit der Informationen (1) Die der Kommission gemäß dieser Richtlinie übermittelten Informationen sind von der…
Alle Mitgliedstaaten sollten über Mitteilungen, die die Kommission zu geplanten oder ausgehandelten Abkommen erhalten hat, und über alle begründeten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.