Erwägungsgrund 3 32017D0684
Ziel der Rahmenstrategie für die Energieunion, wie von der Kommission am 25. Februar 2015 verabschiedet, ist es, die Verbraucher mit sicherer, nachhaltiger, auf Wettbewerbsbasis erzeugter und erschwinglicher Energie zu versorgen. Ein kohärentes und konsequentes Vorgehen in der Energie-, der Handels- und der Außenpolitik wird einen bedeutenden Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels leisten. Konkreter wird in der Strategie für die Energieunion betont, dass die vollständige Übereinstimmung der Abkommen, die den Kauf von Energie aus Drittländern betreffen, mit dem Unionsrecht ein wichtiges Element bei der Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit ist; dabei stützt sie sich auf die Analyse, die bereits mit der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung vom 28. Mai 2014 durchgeführt wurde. In demselben Bestreben forderte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2015 die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung des Unionsrechts bei allen Abkommen über den Gaseinkauf bei externen Lieferanten, insbesondere durch mehr Transparenz dieser Abkommen und die Vereinbarkeit mit den Unionsvorschriften über Energieversorgungssicherheit.