Erwägungsgrund 8 32017D0684
Um jeder Nichteinhaltung des Unionsrechts vorzubeugen und um die Transparenz zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission so bald wie möglich über ihre Absicht informieren, Verhandlungen über neue zwischenstaatliche Abkommen oder Änderungen zwischenstaatlicher Abkommen aufzunehmen. Die Kommission sollte regelmäßig über den Fortschritt der Verhandlungen unterrichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Kommission zu ersuchen, als Beobachterin an den Verhandlungen teilzunehmen. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, darum zu ersuchen, an den Verhandlungen als Beobachterin teilzunehmen.