Erwägungsgrund 4 32017D1583BESCHLUSS (EU) 2017/1583 DER KOMMISSION vom 1. September 2017 zur Festlegung der Norm EN/ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5843)
Aus diesem Grund sollte die Entscheidung 2009/64/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 21 32017D0848BESCHLUSS (EU) 2017/848 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2017 zur Festlegung der Kriterien und methodischen Standards für die Beschreibung eines guten Umweltzustands von Meeresgewässern und von Spezifikationen und standardisierten Verfahren für die Überwachung und Bewertung sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2010/477/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2010/477/EU sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 9 32014R1304VERORDNUNG (EU) Nr. 1304/2014 DER KOMMISSION vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm“ sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2011/229/EU sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 12 32016D1859BESCHLUSS (EU) 2016/1859 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG
Der Beschluss 2003/174/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 6 32017D1214Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2011/382/EU aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 6 32017D1219Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2012/721/EU aufgehoben werden.