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Die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von HCBD sind in der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 in der Fassung durch die Verordnung (EU) Nr. 519/2012 der Kommission geänderten Fassung verboten, doch HCBD kann bei bestimmten industriellen Tätigkeiten unbeabsichtigt hergestellt werden. Solche Tätigkeiten fallen unter die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und erfordern die Anwendung bestimmter Emissionskontrollmaßnahmen. Da sich HCBD weiträumig in der Umwelt verbreiten kann, würde ein weltweites Vorgehen gegen die unbeabsichtigte Freisetzung dieses Stoffes den Bürgerinnen und Bürgern der Union mehr nützen als Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 lediglich innerhalb der Union.
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von HCBD in der Union sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 verboten. Da sich HCBD weiträumig in der Umwelt…
In der Union wurde die Herstellung von HCBD zwar eingestellt, bei einigen Industrietätigkeiten kann es jedoch noch unbeabsichtigt entstehen. Solche Aktivitäten…
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCN in der Union sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 verboten. Da sich PCN weiträumig in der Umwelt…
Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von SCCP sind verboten; es bestehen jedoch bestimmte Ausnahmeregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PCP sind durch Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates verboten. Das…
PCN werden in der Union nicht hergestellt, aber sie können unbeabsichtigt vor allem bei Verbrennungsprozessen (insbesondere bei der Abfallverbrennung)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.