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Das Inverkehrbringen und die Verwendung von HCBD in der Union sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 verboten. Da sich HCBD weiträumig in der Umwelt verbreiten kann, würde ein weltweiter Ausstieg aus der Verwendung dieser Chemikalie größere Vorteile für die Unionsbürger haben als ein lediglich unionsweites Verbot.
Die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von HCBD sind in der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 in der Fassung durch die Verordnung…
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCN in der Union sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 verboten. Da sich PCN weiträumig in der Umwelt…
Das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PCP sind durch Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates verboten. Das…
Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von SCCP sind verboten; es bestehen jedoch bestimmte Ausnahmeregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
In der Union wurde die Herstellung von HCBD zwar eingestellt, bei einigen Industrietätigkeiten kann es jedoch noch unbeabsichtigt entstehen. Solche Aktivitäten…
Um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern, sollten Biozidprodukte, die nicht mehr legal auf dem Markt bereitgestellt werden können, gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.