Beschluss (Euratom) 2017/76 des Rates vom 21. November 2016 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Nach Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Akte von 2012 über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union erfolgt der Beitritt Kroatiens zum SAA durch den Abschluss eines Protokolls zum SAA durch den Rat, der einstimmig im Namen der Mitgliedstaaten handelt, und das betreffende Drittland.
Erwägungsgrund 3 32017D0076
Erwägungsgrund 3 32017D0076Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen