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Im Hinblick auf die Rechtssicherheit für alle einschlägigen Akteure sollten die Mitgliedstaaten einander sowie den Rat und die Kommission in geeigneter Weise über ihre Systeme zur Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladungen unterrichten. Diese Informationen könnten informell über bestehende Wege wie z. B. die Vorbereitungsgremien des Rates bereitgestellt werden.
Die Mitgliedstaaten unterrichten einander sowie den Rat und die Kommission in geeigneter Weise, wenn das System zur Berichterstattung über beitragspflichtige…
Die Mitgliedstaaten unterrichten einander sowie den Rat und die Kommission in geeigneter Weise, wenn das System zur Berichterstattung über beitragspflichtige…
Den Mitgliedstaaten könnte die Entwicklung eines derartigen Berichterstattungssystems dadurch erleichtert werden, dass sie sich über bewährte Vorgehensweisen…
Den Mitgliedstaaten könnte die Entwicklung eines derartigen Berichterstattungssystems dadurch erleichtert werden, dass sie sich über bewährte Vorgehensweisen…
Aus Gründen der Transparenz sowie zur Überwachung und ordnungsgemäßen Verwaltung der nationalen Finanzrahmen sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die…
Es ist notwendig, festzulegen, wie die interessierten Parteien davon unterrichtet werden, welche Informationen die Behörden benötigen. Interessierten Parteien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.