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Auf seiner 100. Sitzung im Jahr 2013 hat der Rechtsausschuss der IMO Leitlinien für die Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladung gebilligt, die ausgearbeitet wurden, um den ratifizierenden Staaten die Annahme von Rechtsvorschriften über die Berichterstattung vor dem Inkrafttreten des Protokolls von 2010 zu erleichtern und zu einer weltweiten, einheitlichen und wirksamen Umsetzung der einschlägigen Auflagen des HNS-Übereinkommens von 2010 beizutragen.
Um dem Protokoll von 2010 und somit dem HNS-Übereinkommen von 2010 beizutreten, muss ein Staat dem Generalsekretär der IMO nach Artikel 20 Absatz 4 des…
Um dem Protokoll von 2010 und somit dem HNS-Übereinkommen von 2010 beizutreten, muss ein Staat dem Generalsekretär der IMO nach Artikel 20 Absatz 4 des…
Im Hinblick auf die Rechtssicherheit für alle einschlägigen Akteure sollten die Mitgliedstaaten einander sowie den Rat und die Kommission in geeigneter Weise…
Bei der Ratifizierung des Protokolls von 2010 oder bei ihrem Beitritt zum Protokoll von 2010 sollten die Mitgliedstaaten eine Erklärung über die Anerkennung und…
Die Mitgliedstaaten bemühen sich, sich über bewährte Vorgehensweisen, insbesondere über das System für die Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladung…
Die Mitgliedstaaten bemühen sich, sich über bewährte Vorgehensweisen, insbesondere über das System für die Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.