Art. 2 Abs. 1 32017D0770Die Mitgliedstaaten bemühen sich, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ihre Urkunden über die Ratifizierung des Protokolls von 2010 bzw. über den…
Erwägungsgrund 15 32017D0770Bei der Ratifizierung des Protokolls von 2010 oder bei ihrem Beitritt zum Protokoll von 2010 sollten die Mitgliedstaaten eine Erklärung über die Anerkennung und…
Art. 2 Abs. 1 32017D0769BESCHLUSS (EU) 2017/769 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Die Mitgliedstaaten bemühen sich, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ihre Urkunden über die Ratifizierung des Protokolls von 2010 bzw. über den…
Art. 2 Abs. 1 32023D0436BESCHLUSS (EU) 2023/436 DES RATES vom 14. Februar 2023 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials zu ratifizieren
Bei der Ratifikation des Protokolls legen Mitgliedstaaten, die bei der Unterzeichnung des Protokolls keine Vorbehalte, Erklärungen, Notifikationen und…
Art. 3 32017D0769BESCHLUSS (EU) 2017/769 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Wenn die Mitgliedstaaten das Protokoll von 2010 ratifizieren oder ihm beitreten, unterrichten sie den Generalsekretär der IMO schriftlich davon, dass sie das…