Beschluss (EU) 2017/769 des Rates vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Das HNS-Übereinkommen von 1996 wurde durch das Protokoll von 2010 zum HNS-Übereinkommen von 1996 (im Folgenden „Protokoll von 2010“) geändert. Gemäß Artikel 2 und Artikel 18 Absatz 1 des Protokolls von 2010 sind das HNS-Übereinkommen von 1996 und das Protokoll von 2010 von den Vertragsparteien des Protokolls als ein einziges Rechtsinstrument zu lesen, auszulegen und anzuwenden.
Erwägungsgrund 3 32017D0769
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