Erwägungsgrund 4 32017D0770
Das Sekretariat der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat eine konsolidierte Fassung des HNS-Übereinkommens von 1996 und des Protokolls von 2010 (im Folgenden „HNS-Übereinkommen von 2010“) ausgearbeitet, die vom Rechtsausschuss der IMO in seiner 98. Sitzung gebilligt wurde. Bei dem HNS-Übereinkommen von 2010 handelt es sich nicht um ein Rechtsinstrument, das zur Unterzeichnung oder Ratifizierung aufliegt. Das HNS-Übereinkommen von 2010 wird wirksam, sobald das Protokoll von 2010 in den Mitgliedstaaten in Kraft tritt.