Erwägungsgrund 3 32017D0083
Mehrere Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.
Mehrere Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.