Erwägungsgrund 1 32017D0085
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2015/904 des Rates wurde das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an Programmen der Union (im Folgenden „Protokoll“) am 4. Juni 2015 im Namen der Union unterzeichnet.