Erwägungsgrund 2 32017D0085
Das Protokoll dient dazu, die finanziellen und technischen Regeln festzulegen, die der Demokratischen Volksrepublik Algerien die Teilnahme an bestimmten Programmen der Union ermöglichen. Bei dem durch das Protokoll gebildeten horizontalen Rahmen handelt es sich um eine Maßnahme der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit, durch die Zugang zu Unterstützung, insbesondere zu finanzieller Unterstützung, gewährt wird, die von der Union entsprechend den Programmen der Union zu leisten ist. Der Rahmen gilt lediglich für die Programme der Union, deren Rechtsgrundlage die Möglichkeit einer Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien vorsehen. Der Abschluss des Protokolls stellt deshalb nicht die Ausübung von Befugnissen gemäß den verschiedenen sektorbezogenen Politiken dar, die mit den Programmen verfolgt werden; die Ausübung der Befugnisse geht vielmehr auf die Akte zur Einrichtung der Programme zurück.