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Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. November 2014 feststellt, erfordern der Schutz, die Aufwertung und die Pflege des Kulturerbes eine effektive, auf Beteiligung ausgerichtete Verwaltung (das heißt Zusammenwirken verschiedener Ebenen und Interessenträger) und eine verstärkte bereichsübergreifende Zusammenarbeit, damit das Potenzial des Kulturerbes für die europäischen Gesellschaften und Volkswirtschaften vollständig ausgeschöpft werden kann. Dieses Zusammenwirken und diese Zusammenarbeit bedürfen der Mitarbeit aller Interessenträger, einschließlich öffentlicher Stellen, des Kulturerbebereichs, privater Akteure sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft wie nichtstaatlichen Organisationen und Organisationen im Freiwilligenbereich.
Das Kulturerbe ist unter kulturellen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die europäische Gesellschaft von großem Wert. Daher ist…
Wie die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 22. Juli 2014 mit dem Titel „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ hervorhebt,…
Die Ausrufung eines Europäischen Jahres des Kulturerbes ist ein wirksames Mittel, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, Informationen über bewährte…
das Fördern innovativer Modelle der auf Beteiligung ausgerichteten Verwaltung und der Pflege des Kulturerbes, in die alle Interessenträger, einschließlich…
Das Kulturerbe ist zudem ein Tätigkeitsbereich in mehreren Programmen im Bereich der Außenbeziehungen, insbesondere — aber nicht ausschließlich — im Nahen…
Die Erkenntnis, dass es notwendig ist, Menschen und menschliche Werte in den Mittelpunkt eines erweiterten und fachübergreifen Kulturerbekonzepts zu stellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.