Erwägungsgrund 1 32017D0865
Die Union hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten als Beobachter an den Verhandlungen über das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (im Folgenden „Übereinkommen“), das am 7. April 2011 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet wurde, teilgenommen. Am 11. Mai 2011 wurde das Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt.