Erwägungsgrund 10 32017D0865
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Richtlinien 2011/36/EU und 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Richtlinien 2011/36/EU und 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.